Bis zum 31. Dezember 2018 soll durch gesetzliche Vorgabe im Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2016 (BGBl. I, S. 2456) ein zentrales Bewacherregister errichtet werden, um den Vollzug des Bewachungsrechts zu verbessern. Im Bewacherregister werden bundesweit Daten zu Bewachungsgewerbetreibenden und Bewachungspersonal elektronisch auswertbar erfasst und auf dem aktuellen Stand gehalten. Über das Register erfolgt auch die ab dem 1. Januar 2019 verpflichtende Regelabfrage bei der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz. Diese gilt im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung für Bewachungsunternehmer und Wachpersonen, die Flüchtlingsunterkünfte und zugangsgeschützte Großveranstaltungen bewachen sowie Schutzaufgaben im befriedeten Besitztum bei Objekten wahrnehmen, von denen im Fall eines kriminellen Eingriffs eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann. Die IHK-Qualifikation (Unterrichtung oder Sachkunde) von Gewerbetreibenden und Personal wird ebenfalls über das Register überprüft.
Registerführende Behörde für das Bewacherregister soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden. Die Einzelheiten der Datenerhebung und -verwendung sowie der Einrichtung und Führung des Bewacherregisters werden von der Bundesregierung durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates geregelt werden.
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