Auto und Verkehr
Seit dem 01.01.2014 ändern sich in dem Bereich folgende Dinge:
Warnwesten:
Ab dem 1. Juli muss in jedem Kraftfahrzeug mindestens eine Warnweste vorhanden sein. Bei einem Unfall oder einer Panne sollen die Fahrer des defekten Fahrzeuges für die anderen Verkehrsteilnehmer besser zu sehen sein. Damit diese sofort griffbereit ist, sollte diese in der Nähe des Fahrersitzes deponiert werden. Wer oftmals mit mehreren Personen unterwegs ist, sollte auch für seine Insassen eine Warnweste dabei haben. Dies raten die Verkehrsexperten. Pflicht ist dies jedoch „noch“ nicht.
Datenaustausch:
Der Europaweite Halterdatenaustausch, um Knöllchen aus dem Ausland schneller zustellen zu können, gilt bereits seit 2010 und soll ab 01.01.2014 in der gesamten EU endgültig zum Tragen kommen. Unsere deutschen Behörden können somit die ausländische Verkehrssünder effizienter verfolgen, allerdings funktioniert die Datenbank auch in die andere Richtung Richtung: Wer im EU-Ausland rast oder ein Rotlichtverstoß begeht, bekommt zügiger Post aus dem Urlaubsland.
Schweiz:
Wer einen Ausflug in der Schweiz vor sich hat, sollte an der Grenze das Abblendlicht seines Fahrzeugs zuschalten und zwar Tag und Nacht. Denn ab 01.01.2014 gilt in dem Nachbarland Lichtpflicht.
Weitere Änderungen: