Lebensmittel und Produktinformation
Seit dem 01.01.2014 ändern sich in dem Bereich folgende Dinge:
Zusatzstoffe:
Seit dem 13.12.2013 sollen Stoffe, die sehr häufig Allergien hervorrufen, bei verpackten Lebensmitteln, auf der Zutatenliste besonders kenntlich gemacht werden.
Selbst bei losen Zutaten ist eine Kennzeichnung der derzeit 14 Hauptallergene dann verpflichtend. Diese neu geschaffene europäische Verordnung nimmt nun die Lebensmittelhersteller in die Pflicht, diese Informationen, „gut lesbar“, auf die Verpackungen zu drucken. Die Hersteller, die bereits heute eine Nährwerttabelle auf Lebensmitteln aufdrucken, müssen seit dem 13.12.2013 bereits diese Vorgaben einhalten, die für andere erst 2016 in Kraft treten.
Nun werden diese verpflichtet, den Kaloriengehalt und sechs weitere Nährstoffe (Kohlenhydrate,, Eiweiß gesättigte Fettsäuren,Zucker,Fett und Salz) in dieser Tabelle anzugeben. Analogkäse, Klebefleisch und andere Lebensmittelimitate müssen ebenfalls jetzt extra gekennzeichnet und seit Mitte Dezember in unmittelbarer Nähe des bestehenden Produktnamens aufgedruckt werden. Sogenannte Nano-Materialien in den Zutaten müssen ebenso ausdrücklich gekennzeichnet werden, so wie etwa in Nahrungsergänzungsmitteln, Tütensuppen oder Ketchup.
Weitere Änderungen: