Sozialversicherung und Beiträge
Seit dem 01.01.2014 ändern sich in dem Bereich folgende Dinge:
Rentenversicherung: Bei der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht sich die Einkommensgrenze, bis zu der Versicherte den vollen Beitrag bezahlen müssen. Es bleibt zwar die Bundesrepublik in Sachen Rente zweigeteilt in West und Ost, jedoch steigen für beide Teile die Beitragsbemessungsgrenzen: Im Osten um 100 Euro auf ein monatliches Einkommen von 5000 Euro, im Westen um 150 Euro auf 5950 Euro Monatseinkommen. Wer also genau so viel verdient, hat ab sofort eine erhöhte Belastung von rund zehn Euro im Osten und 14 Euro im Westen. Mit unserer neuen großen Koalition wird es voraussichtlich keine Senkung der Rentenbeiträge geben – auch wenn die Rentenkassen wegen der guten Arbeitsmarktlage derzeit randvoll sind. Die Beiträge zu der Rentenversicherung sind allerdings seit Januar stärker steuerlich absetzbar, was, so das Bundesfinanzministerium zu einer „Entlastung mittlerer und kleiner Einkommen führt“.
Weitere Änderungen: