Der Tätigkeitsbereich
Anders als dies das Fernsehen mitunter vermitteln mag, ist der Tätigkeitsbereich von einem Detektiv recht groß. So ermittelt und recherchiert er nicht nur in Betrugsfällen, sondern auch in Familienangelegenheiten wie einem Sorgerechtsstreit, einem Erbschaftsstreit oder einem Unterhaltsstreit. Doch auch die Computerkriminalität, oder die Überprüfung von Schuldnern gehört in den Tätigkeitsbereich von einem Detektiv.
Gearbeitet wird entweder auf selbständiger Basis oder als Angestellter in einer Detektei. Mitunter kommt es auch vor, dass ein Detektiv von einem Rechtsanwalt beschäftigt wird, der ihn für die Vorbereitung seiner Fälle vor Gericht einsetzt.
Der Berufsstand
Die Berufsbezeichnung „Detektiv“ ist nicht geschützt. Da es leider auch keine staatliche Lizenz für die Ausübung des Berufes gibt, kann der Detektiv auch keine Sonderrechte oder gar hoheitliche Befugnisse einfordern. Sie besitzen lediglich Jedermannsrechte und müssen sich entsprechend an die Gesetze handeln.
In Deutschland unterscheidet man zwischen Privatdetektiven, Versicherungsdetektiven und Wirtschaftsdetektiven. Zudem gibt es noch die sogenannten Ladendetektive, die allerdings dem Bewachungsgewerbe angehören und nicht somit nicht zu den privaten Ermittlern gezählt werden können. Sie sind auch meist bei einer Sicherheitsfirma angestellt, oder als Subunternehmer für diese tätig.

Da der Beruf des Detektivs sehr vielschichtig und spannend ist, taucht er immer wieder in Dokumentationen oder Berichten im Fernsehen auf. Selbst ganze Serien drehten sich schon um diesen Berufszweig. Und tatsächlich kann man einen recht spannenden und abwechslungsreichen Arbeitstag erwarten, wenn man einen Fall zu klären hat. Allerdings benötigt man mitunter auch viel Geduld, Kombinationsvermögen und muss bereit sein, auch einmal zu ungewöhnlichen Zeiten oder an ungewöhnlichen Orten zu arbeiten.