Gesundheit, Pflege und Arztbesuche
Seit dem 01.01.2014 ändern sich in dem Bereich folgende Dinge:
Kassenbeitrag: Die neue große Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass die gesetzlichen Krankenkassen künftig wieder selbst den Beitrag festlegen dürfen. Der bis Sylvester einheitliche Satz von 15,5 Prozent wäre damit aufgehoben wenn sich Krankenkassen zu einem anderen Tarif äussern.
Terminvergabe: Eine Bewegung will die Koalition auch in die Terminvergabe bei den Fachärzten bringen. Das Ziel ist es, dass jeder Patient mit einer Überweisung innerhalb von maximal vier Wochen einen umsetzbaren Termin bei einem erforderlichen Spezialisten bekommt. Um das jedoch sicherzustellen, ist in Zukunft eine Einrichtung einer zentralen Terminservicestelle zum Beispiel bei der Kassenärztlichen Vereinigung angedacht. Einige Krankenkassen bieten bereits jetzt schon einen Terminvereinbarungsservice an.
Pflege: Für die Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen ist es seit dem 01.01.2014 deutlich einfacher, Betreuungshilfen und Haushaltshilfen aus Bulgarien oder Rumänien zu beschäftigen. Denn dann gilt auch für diese Länder die Europaweite
Arbeitnehmerfreizügigkeit. Diese macht es jetzt für die EU-Bürger möglich, auch ohne eine Arbeitserlaubnis auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Weitere Änderungen: