Schonwieder ist diese Rolltreppe außer Betrieb? Oder ist es ein Streich von Kindern oder Jugendlichen? Definitiv ist das kein Kavaliersdelikt, denn das vorsätzliche Betätigen einer Notbremse oder einer Notstop-Taste ist in Deutschland ein Vergehen nach §145 StGB und nennt sich „Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln“. ...
Mehr lesen »