Als Werk-, und Objektschützer hat man immer wieder die Situation in der man einen Gegenstand findet der definitiv nicht zum Objekt, und auch nicht einem selbst gehört. Diese Fundsachen müssen jetzt gesichert, zurückgelegt und im Falle des Falles zurückgegeben werden. Wie das richtig geht soll dieser kurze Text einmal näher ...
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