Man bekommt einen abgeschnittenen Zettel mit einer Vereinbarung in die Hand gedrückt, auf der steht:Ein Kaufhausdetektiv muss bei der Erstellung eines Strafantrages damit rechnen, dass es zu einem Verfahren kommt, somit muss mit einem Verdienstausfall gerechnet werden.
Mir persönlich ist das mehrfach passiert in Hamm und in Münster. Auch auf mehrfache Anfrage wurde im Nachhinein kein anderer Entschluss bestimmt.
Fazit, für mich kommt der Beruf als Kaufhausdetektiv deshalb nicht mehr in Frage, denn die Zahl der Verfahren erhöhte sich in den letzten Jahren drastisch und immer mehr Gerichte machten von dieser Idee Gebrauch. Finanziell ist dadurch ein Job als Kaufhausdetektiv nicht mehr interessant, wenn man drei- oder viermal im Monat zu einem Gericht fahren muss und die Kosten nicht ersetzt bekommt.
